Das Deutschlandstipendium
Das Programm kurz und knapp
Staatliche Fördergelder von bis zu 300 Euro im Monat und die Möglichkeit, sich mit Unternehmen, Vereinen, privaten Förderern und anderen Stipendiaten zu vernetzen, bietet das Deutschlandstipendium. Bewerben kann sich jeder, der studiert oder ein Studium plant, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Wer ein Stipendium erhält und wer nicht, wird auf Grund von besonderen erbrachten Leistungen entschieden. Dabei spielen nicht nur die Noten eine Rolle.
Wer gefördert wird
Grundsätzlich kann jeder gefördert werden. Besonders guten Chancen auf ein Stipendium haben diejenigern, die:
- sich gesellschaftlich oder politisch engagieren
- besondere persönliche Leistungen erbracht haben - z.B. sportliche Erfolge
- guten Noten haben
- besonderen gesellschaftliche Herausforderungen überwunden haben - z.B. Menschen mit Migartionshintergrund
- oder besondere persönliche Herausforderungen überwunden haben . z.B. chronische Krankheiten, die Erziehung eigener Kinder und die Pflege von Familienmitgliedern
Die Förderung
- Beträgt 300 Euro pro Monat
- besteht i.d.R. zwei Semster lang - danach ist einer Verlängerung durch erneute Antragsstellung möglich
- es wird nur innerhalb der Regelstudienzeit gefördert
Die Antragsstellung
- Bei der jeweiligen Uni/Hochschule
- Benötigte Dokumente: Immatrikulationsnachweis, bisherige Studienleistungen/ Note der Hochschulzugangsberechtigung, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Dokumente, die gesellschaftliches Engagement, Auszeichnungen, besondere Belastungen, Praktika, evtl. Berufsausbildung, besonderen schulischen Werdegang, Anstellungen belegen
- Fristen variieren zwischen den Hochschulen/Unis und sind auf deren Websites einsehbar
Bedingungen
Von den Geförderten wird erwartet, dass sie:
- der Auskunfts-, Nachweispflicht der Eignungs- und Leistungsvoraussetzungen nachkommen
- alle Änderungen der Verhältnisse, die für den Erhalt des Stipendiums relevant sind mitteilen– regelmäßiges Vorlegen der Studienfortschritte, sofortige Meldung von Hochschulen-/Studiengangwechsel, Abbruch des Studiums
- an stipendienbezogenen Veranstaltungen teilnehmen
- sich um die Kommunikation mit Förderern bemühen
Das Auswahlverfahren
- Es besteht kein Anspruch auf ein Stipendium
- Vergabe ist einkommensunabhängig
- Jeweilige Hochschule entscheidet über die Vergabe der Stipendien an ihre eigenen Studenten
- Durchschnittlich steht für 1,5% der Studierenden an jeder Hochschule ein Stipendium zur Verfügung
Mögliche Kombinationen mit anderen Fördermitteln
Kann mit anderen Förderprogrammen, auch BAföG kombiniert werden
Quelle: Bundesministerium für Forschung und Bildung
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20.06.2023